Grabenacker

Allgemeine Informationen

Die Sanierung ist gegeben aufgrund des Alters und des Zustandes der Häuser. 

Das Wohnungsangebot in der Siedlung wird durch die Neubauten vergrössert und diverser.  So steht in Zukunft Wohnraum zum Beispiel für die Bewohnenden der Reiheneinfamilienhäuser zur Verfügung, wenn sich diese verändern wollen (Auszug der Kinder etc.).

Pro Etappe wird es für die betroffenen Bewohnenden frühzeitig eine Informationsveranstaltung geben. Für die erste Etappe wird das im Q4 2022 der Fall sein.

Während der Sanierung müssen alle Bewohnenden ausziehen.

Bewohnende, die eine korrekte Belegung ausweisen, erhalten für die Dauer der Instandsetzung der betreffenden Etappe das Angebot einer Übergangswohnung. Weitere Informationen zu den Übergangswohnungen und dem Wiedereinzug in die Reiheneinfamilienhäuser finden Sie weiter unten.

Bewohnende, die jetzt keine korrekte Belegung aufweisen, sind nicht für ein saniertes Haus und daher auch nicht für eine Übergangswohnung berechtigt. Sie erhalten die Kündigung des Mietvertrags. Für die erste Bauetappe wird dies per Ende März 2023 sein, die Kündigungen werden im Juni | Juli 2022 versendet. Mehr zum Angebot für Betroffene seitens der HGW finden Sie weiter unten.

Damit wir für die Bewohnenden die rechtliche Sicherheit für den Verbleib im Grabenacker sicherstellen können, müssen wir die bestehenden Mieterverträge auflösen, um gleichzeitig einen neuen Mietvertrag ausstellen zu können. Die Auflösung|Kündigung erfolgt jeweils auf Sanierungsbeginn und wird etwa ein Jahr im Voraus angekündigt und mindestens sechs Monate vorher mittels dem amtlichen Formular eingeschreiben verschickt. Falls die Bewohnendne in eine Übergangswohnung ziehen müssen, erhalten sie eine Reservationsvereinbarung für den gewünschten Haustyp im Grabenacker und vor Sanierungsende einen neuen Mietvertrag.

Die Instandsetzungsarbeiten werden wie folgt gestaffelt – wobei die Planung sich je nach Stand der Arbeiten noch verschieben kann (je weiter hinten, desto grösser die Ungenauigkeit):

1.Etappe: Juni 2023 – Februar 2025

2.Etappe: Februar 2025 – 2. Quartal 2026

3.Etappe: 2. Quartal 2026 – 2. Quartal 2027

4.Etappe: 2. Quartal 2027 – 2. Quartal 2028

Die Umsetzung der Neubauten beginnt frühestens im 2026. 

Den aktuellen Stand der Planungen und Etappierungen können Sie jederzeit hier einsehen.

Die Tiefbauarbeiten gestalten sich aufwändiger als vorgesehen. Die ursprünglich geplante Sanierung mittels Inliner kann nicht umgesetzt werden und es werden neue Leitungen im Pressvortriebverfahren erstellt. Dies benötigt wesentlich mehr Zeit und Raum. Die Abläufe mussten entsprechend angepasst werden und die gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die Planung der weiteren Etappen ein. Trotzdem lässt es sich nicht vermeiden, dass es bei allen vier Etappen zu Verzögerungen kommen wird.

Mietzinse und Verträge

Bei der Mietzinsfestlegung unterscheiden wir nach Ausbaustandard, Grösse und Anzahl Zimmer wie auch Lage (Eck- oder Mittelhaus, freistehend).

Sie gelten nur für die heutigen Bewohner/innen des Grabenackers. Die Mietzinse basieren auf den aktuellen Kostenständen und dem aktuellen Referenzzinssatz. Anpassungen aufgrund der langen Bauzeit oder aufgrund von Verzögerungern bleiben vorbehalten.

Ja, für die Übergangswohnung gibt es einen befristeten Mietvertrag. Sie erhalten von uns einen neuen Wohnungsausweis für die Ummeldung auf der Einwohnerkontrolle, sowie neue Einzahlungsscheine für die Übergangswohnung. Bitte passen Sie allfällige Daueraufträge entsprechend an.

Die Erhöhung der Mietzinsen der sanierten Häuser werden über vier Jahre gestaffelt aus dem Solidaritätsfonds subventioniert. Im ersten Jahr werden 100 % über den Fonds abgedeckt, im 2. Jahr 75 %, im 3. Jahr 50 % und im vierten Jahr 25 %. Ab dem 5. Jahr gibt es keine Unterstützung mehr aus dem Solidaritätsfonds und der gesamte Mietzins wird fällig.

Für die sanierten Häuser werden bauliche Massnahmen  - im Verhältnis zu bisher -  strenger reglementiert, bzw. sie sind ohne schriftliche Zustimmung der HGW nicht mehr möglich. Ausserdem müssen mieterseitige Installationen  beim Auszug auf Kosten der Mietenden zurückgebaut werden. Dies gilt auch für den Garten. 

Übergangswohnungen und Umzug

Die Übergangswohnungen befinden sich an der Stadlerstrasse 25 bis 35.  

Die Mietzinsen belaufen sich inkl. Nebenkosten auf CHF 1060 für eine 3.5-Zimmmer-Wohnung mit Mansarde bzw. CHF 1235 für eine 4.5-Zimmer-Wohnung.

Ja, für die Übergangswohnung gibt es einen befristeten Mietvertrag. Sie erhalten von uns einen neuen Wohnungsausweis für die Ummeldung bei der Einwohnerkontrolle sowie neue Einzahlungsscheine für die Übergangswohnung. Bitte passen Sie allfällige Daueraufträge entsprechend an. 

Die Übergangswohnungen befinden sich an der Stadlerstrasse 25 bis 35. Es handelt sich dabei um 3.5-Zimmer-Wohnungen mit Mansarde und 4.5-Zimmer-Wohnungen. Alle Wohnungen haben je ein separates Keller- und Estrichabteil. Die genaue Belegung und der genaue Ablauf rund um den Umzug werden ca. 3 Monate vor dem Umzugstermin persönlich bekannt gegeben.

Die fixe Zuteilung und genaue Umzugsplanung werden ca. 3 Monate vor dem Umzug mitgeteilt.

Die Wohnungen an der Stadlerstrasse werden durch unsere Handwerker aufgefrischt. Defekte Geräte werden ersetzt.

In einem noch nicht bekannten Zeitfenster wird eine Musterwohnung besichtigt werden können. Sie werden rechtzeitig über die Besichtigungstermine informiert. Diese werden in der Agenda veröffentlicht.

Die Zuteilung findet durch die HGW statt. Wir nehmen die Zuteilung aufgrund der Grösse der Wohnung und der Anzahl Bewohnenden pro Mietverhältnis vor. 

Ja, das haben Sie – sofern die Belegung korrekt ist. Falls sich abzeichnet, dass Sie aber doch kein Interesse mehr an einem Haus haben, bitten wir sie, uns das möglichst früh zu melden.

Die Wohnungen an der Stadlerstrasse sind kleiner als die Reiheneinfamilienhäuser. Sie werden nicht alle Möbel und Gegenstände mitnehmen können. Deshalb übernimmt die HGW die Organisation und die Kosten für eine Einlagerungsmöglichkeit. Möbel und andere Gegenstände können an einem externen Standort für die Dauer der Übergangslösung eingelagert werden und sind währenddessen zugänglich.

Die HGW organisiert eine externe Umzugsfirma, die auch grosse Möbel demoniert und in der neuen Wohnung montiert. Die Umzugsfirma übernimmt auch die Einlagerung. Ausserdem stellen wir Umzugskartons zur Verfügung. Die Mietenden müssen die Umzugskartons befüllen und anschreiben, sowie ihren Hausrat bei dieser Gelegenheit am besten entrümpeln – die HGW stellt beim Auszug aus den Reiheneinfamilienhaus Mulden zur Verfügung (beim Auszug aus den Übergangswohnungen gibt es keine Mulden). Bitte nutzen Sie die Mulden nur für Sperrmüll/Aussortiertes, das nicht selber entsorgt werden kann.

Der Strom muss sowohl durch die Bewirtschaftung als auch durch die betroffene Mieterschaft beim Stadtwerk abgemeldet und für die neue Wohnung angemeldet werden. Internet/TV und Telefon sind von der betroffenen Mieterschaft beim entsprechenden Anbieter umzumelden.

Auszug

Die HGW behandelt alle, die wegen Unterbelegung aus den Reiheneinfamilienhaus ausziehen müssen, bei der Vergabe anderer HGW-Wohnungen prioritär. Freie HGW-Wohnungen werden Ihnen 7 Tage vor Veröffentlichung angeboten. Sie erhalten nach der Wohnungskündigung wöchentlich eine E-Mail mit den entsprechenden Angeboten. Interessenten können sich auf die Angebote bewerben und müssen die Wohnungen besichtigen. Falls sie eine neue Wohnung ausserhalb der HGW finden, gewähren wir Ihnen auf Wunsch eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat auf jedes Monatsende (ausser im Dezember).

Falls absehbar ist, dass Sie zum Zeitpunkt des Wiedereinzugs die Belegungsvorschriften nicht mehr erfüllen werden, bitten wir Sie, uns das frühzeitig zu melden. Unterbelegungen sind gemäss unseren Vermietungsrichtlinien zu vermeiden. 

Ja, diese Neubauwohnungen werden zunächst interessierten ehemaligen Grabenacker-Bewohnenden angeboten. Die Belegungsvorschriften gelten auch für diese Wohnungen. 

Der befristete Vertrag läuft per Vertragsende aus, daher besteht kein Anrecht auf eine Übergangswohnung oder ein saniertes Haus. Sofern nach Auslauf des befristeten Vertrags ein freies Haus verfügbar sein sollte und die Belegungsvorschriften eingehalten werden, erhalten Sie prioritär die Möglichkeit, sich darauf zu bewerben. 

Eigene Geräte und Gartenelemente

Nein, eigene Geräte werden nicht wiederverwendet. Bitte entsorgen oder verkaufen Sie diese. Geschirrspüler können allenfalls in die Übergangswohnungen mitgenommen werden – diese haben nicht alle einen Geschirrspüler. Die De- und Wiederinstallationen müssen aber fachmännisch ausgeführt und auf Kosten der Mietenden getragen werden.

Eigene Geräte können nicht wiederverwendet werden. Bitte entsorgen oder verkaufen Sie diese. Waschmaschinen, Tumbler und/oder Secomaten können auch nicht in die Übergangswohnungen mitgenommen werden.

Die einzelnen Gärten werden wir mit dem Landschaftsarchitekten genau planen: Einheimische Pflanzen, die zur Biodiversität beitragen, versuchen wir wiederzuverwenden. 
Mehr Informationen zum Freiraumkonzept.

Zuteilung und Vermietung der sanierten Häuser

Das ist möglich, kann aber nicht garantiert werden. Die Zuteilung der Objekte erfolgt durch die HGW nach den geltenden Vermietungsrichtlinien. Dabei gilt folgende Priorisierung: 

  1. Priorität: Familien mit 3 oder mehr Kindern unter 18 Jahre mit Vorrang auf die grössten Häuser.
  2. Priorität: Familien mit 2 Kindern unter 18 Jahre
  3. Priorität: Familien mit 2 Kindern über 18 Jahre

Für die Belegung berücksichtigt werden Kinder, für die Sie das Sorgerecht zu 50 % oder mehr haben. Bitte legen Sie das entsprechende Sorgerechtsurteil vor. 

Die Eckhäuser werden prioritär an Familien mit kleinen Kindern vergeben, wobei Familien mit drei oder mehr Kindern den Vorrang erhalten. 

Wenn keine Grabenacker-Bewohnende mit korrekter Belegung für ein Haus gefunden werden, werden diese öffentlich ausgeschrieben. Dies wird, wenn überhaupt, tendenziell erst in den späteren Etappen der Fall sein.

Nach der Sanierung ...

Um nachvollziehen zu können, wie die sanierten Häuser und die Aussenräume aussehen werden, wurde ein Musterhaus fertiggestellt. Es konnte bei verschiedenen Gelegenheiten bereits besichtigt werden. Weitere Besichtigungstermine werden wir in der Agenda aufschalten.

Die sanierten Häuser werden neu ausgestattet sein mit Geschirrspülmaschine, eigener Waschmaschine, Luftentfeuchter zur Wäschetrocknung, Holz-, Klinker- und Keramikböden, einem zeitgemässen Ausbaustandard in der Küche und in den Nasszellen und abschliessbaren Fenstern im Erdgeschoss.

Nach der Sanierung werden ca. 70% der Häuser über ein ausgebautes Dachgeschoss und ca. 80 % über eine zweite Nasszelle im Untergeschoss verfügen.

Alle Häuser werden über den gleichen Ausbaustandard verfügen. Dies macht die Bewirtschaftung effizienter und kostengünstiger. 

In den Häusern dürfen Bilder aufgehängt, Schränke und Regale an der Wand befestigt und Lampen an Decken oder Wänden montiert werden. Bauliche Massnahmen abgesehen davon, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Bewirtschaftung ausgeführt werden. Auch bewilligte Massnahmen müssen in jedem Fall beim Auszug auf Kosten der Bewohnenden zurückgebaut werden.

Im Garten dürfen lose Möbel und Gegenstände aufgestellt werden, wie zum Beispiel Trampoline. Unter Berücksichtigung weniger Vorgaben kann der Bereich des Privatgartens nach individuellen Bedürfnissen umgestaltet werden. Dabei ist zu beachten, dass beim Auszug wieder die Ausgangslage wie bei Antritt erstellt werden muss (zu Lasten Bewohnende).

Die entsprechenden Richtlinien folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Ausgestaltung und Dimensionen sind noch nicht abschliessend festgelegt. 

Die Häuser an der Grabenackerstrasse 8, 16 und 99 werden zu sogenannten Museumshäusern. Das heisst, sie werden in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt – allerdings saniert und mit neuer Küche sowie Nasszellen. Der Urzustand soll dabei möglichst erhalten bleiben. Mietende dieser Häuser sollten Liebhaber sein und Freude daran haben, in einem „alten“ Haus zu wohnen.

Parkplätze

Bei den Parkplätzen verändert sich während der Instandsetzung nichts. Sie können jederzeit genutzt werden, sofern die bestehenden Mietverträge nicht gekündigt werden.

Die Aussenparkplätze entlang der Grabenackerstrasse werden verschwinden und in die Tiefgarage des Neubaufeldes N verschoben. Allerdings wird die Anzahl der Einstellplätze aufgrund der städtischen Vorlage „Parkplatzkonzept der Stadt Winterthur“ reduziert. Die Neubauten werden frühestens 2026 in Angriff genommen.

Ersatzneubauten

Wie viele Neubau-Wohnungen erstellt werden, ist im Moment noch offen. Die Wohnungen sind für Kleinfamilien und Paare oder Einzelpersonen gedacht – zum Beispiel als Alternative im Quartier, wenn die Reiheneinfamilienhäuser nicht mehr korrekt belegt werden. Mit den Neubauten öffnet sich die Siedlung aber auch für neue Mietende.

Das ist im Moment noch offen. Der Prozess sieht vor, dass nun in einem Konkurrenzverfahren verschiedene Möglichkeiten erarbeitet werden. Dieses Verfahren hat im Q1 2022 gestartet und dauert bis Ende 2023. 

Bis Ende 2023 werden die Ersatzneubauten in einem Konkurrenzverfahren entworfen. Je nach Ergebnis werden dann die Teams zusammengestellt. Die Vorbereitungen und Detailplanungen für die Ersatzneubauten finden dann über zwei Jahre bis ins 2026 statt. Der Baubeginn ist daher frühestens im 2026. Begleitet wird dieser Prozess durch ein Gremium, bei dem auch zwei Vertreter der Siedlung dabei sind. 

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