Grabenacker

Instandsetzungen

Die Etappierung der Instandsetzungs-Arbeiten, Stand März 2022, sieht wie folgt aus:

1. Etappe: 31 Einfamilienhäusen zwischen März 2023 bis Juni  2024
2. Etappe: 27 Häuschen zwischen Juni 2024 bis August 2025
3. Etappe: 2 Häuschen zwischen August 2025 bis Mai 2026
4. Etappe: 15 Häuschen zwischen April 2026 bis April 2027

Die Wöschhüsli-Häuser werden entweder mit der 3. oder 4. Etappe saniert.

Für jede Etappe werden die Bewohnenden ca. drei Monate vor Baubeginn separat und ausführlich informiert.

Ausserdem finden Sie hier die häufigsten Fragen und unsere Antwort dazu. 

Sanfte Sanierung

Die Sanierung wird sanft und gemäss den Auflagen der Denkmalpflege ausgeführt. Sie betrifft sowohl die Reiheneinfamilienhäuser innen und aussen sowie die Gärten.

Hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst

An Geräten wird neu vorhanden sein: Geschirrspülmaschine, eigene Waschmaschine, Wäsche-Lufttrockner

Bodenbeläge: Holz, Klinker und Keramik

Zeitgemässer Ausbaustandard in Küche und Nasszellen

Abschliessbare Fenster im Erdgeschoss

Bestehende Bepflanzung wird wo möglich und sinnvoll wiederverwendet.

Sanierung in unbewohntem Zustand

Während den Bauarbeiten müssen die Bewohnenden die Reiheneinfamilienhäuser verlassen. Je nach bestehender Belegung und Vertragsverhältnis gelten unterschiedliche Regelungen. 

Grundsätzlich gilt

Mietende mit korrekter Belegung erhalten einen Ersatzwohnraum und können nach den Bauarbeiten in ein saniertes Reiheneinfamilienhaus einziehen.

Mietende mit nicht korrekter Belegung erhalten die Kündigung, welche mindestens ein Jahr vorher kommuniziert wird und sie werden prioritär bei internen Wohnungen behandelt. Falls gewünscht, können sie ins Grabi in eine der Neubauwohnungen zurückkehren.

Bei Mietenden mit befristeten Mietverträgen laufen die Verträge aus.

Hilfreiche Links:

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