Grabenacker
Instandsetzungen
Die Etappierung der Instandsetzungs-Arbeiten, Stand März 2022, sieht wie folgt aus:
1. Etappe: 31 Einfamilienhäusen zwischen März 2023 bis Juni 2024
2. Etappe: 27 Häuschen zwischen Juni 2024 bis August 2025
3. Etappe: 2 Häuschen zwischen August 2025 bis Mai 2026
4. Etappe: 15 Häuschen zwischen April 2026 bis April 2027
Die Wöschhüsli-Häuser werden entweder mit der 3. oder 4. Etappe saniert.
Für jede Etappe werden die Bewohnenden ca. drei Monate vor Baubeginn separat und ausführlich informiert.
Ausserdem finden Sie hier die häufigsten Fragen und unsere Antwort dazu.
Sanfte Sanierung
Die Sanierung wird sanft und gemäss den Auflagen der Denkmalpflege ausgeführt. Sie betrifft sowohl die Reiheneinfamilienhäuser innen und aussen sowie die Gärten.
Hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst
An Geräten wird neu vorhanden sein: Geschirrspülmaschine, eigene Waschmaschine, Wäsche-Lufttrockner
Bodenbeläge: Holz, Klinker und Keramik
Zeitgemässer Ausbaustandard in Küche und Nasszellen
Abschliessbare Fenster im Erdgeschoss
Bestehende Bepflanzung wird wo möglich und sinnvoll wiederverwendet.
Sanierung in unbewohntem Zustand
Während den Bauarbeiten müssen die Bewohnenden die Reiheneinfamilienhäuser verlassen. Je nach bestehender Belegung und Vertragsverhältnis gelten unterschiedliche Regelungen.
Grundsätzlich gilt
Mietende mit korrekter Belegung erhalten einen Ersatzwohnraum und können nach den Bauarbeiten in ein saniertes Reiheneinfamilienhaus einziehen.
Mietende mit nicht korrekter Belegung erhalten die Kündigung, welche mindestens ein Jahr vorher kommuniziert wird und sie werden prioritär bei internen Wohnungen behandelt. Falls gewünscht, können sie ins Grabi in eine der Neubauwohnungen zurückkehren.
Bei Mietenden mit befristeten Mietverträgen laufen die Verträge aus.