05.04.2023

Gestaltungsplan Grabenacker Rechtskraft

Der private Gestaltungsplan für die bauliche Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Siedlung Grabenacker wurde vom Kanton Zürich bewilligt und hat nach dem Verstreichen der Rekursfrist Rechtskraft erlangt.

Der private Gestaltungsplan Siedlung Grabenacker wurde vom Stadtparlament am 17. Januar 2022 festgesetzt und von der Baudirektion des Kantons Zürich mit Verfügung vom 28. November 2022 genehmigt. Nach Ablauf der Rekursfrist ist der Gestaltungsplan gemäss Beschluss des Stadtrates vom 1. März 2023 am 4. April 2023 in Kraft getreten.

"Mit dem Abschluss des mehrjährigen Prozesses zur Erlangung des rechtskräftigen Gestaltungsplans haben wir einen wichtigen Meilenstein im Projekt erreicht. Es freut uns sehr, dadurch die nötige Planungssicherheit für die kommenden Phasen in der Weiterentwicklung der Siedlung Grabenacker erhalten zu haben", sagt Gamal Rasmy, Geschäftsführer der Eigentümerin Heimstätten-Genossenschaft Winterthur (HGW).

Das Projekt sieht die Instandsetzung der Reihenhäuser aus der Nachkriegszeit sowie deren Aussenräume ab Sommer 2023 vor. Ein Musterhaus wurde in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege bereits realisiert und den Bewohnenden zugänglich gemacht. Die Erkenntnisse aus dieser Umsetzung werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Für die Instandsetzungen liegt die Baubewilligung vor.

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