Quartierzentrum Wiesental

Das Quartierzentrum Wiesental befindet sich mitten in der Siedlung Wiesental an der Schulstrasse 8a. Es verfügt über einen grossen Saal für 70 Personen inklusive voll ausgestatteter Küche und steht allen Bewohnenden der Gemeinde Wiesendangen zur Verfügung.

Quartierzentrum Wiesental

Das Quartierzentrum ist zentral in der Siedlung Wiesental eingebettet und verfügt über einen Saal für 70 Personen, ein grosses Entrée und eine komplett eingerichtete Küche. Es ist behindertengerecht ausgebaut, sodass auch Gäste mit Rollstuhl oder Rollator herzlich willkommen sind. Das Quartierzentrum steht allen Bewohnenden der Gemeinde Wiesendangen zur Verfügung.

Für private Veranstaltungen wie Geburtstage und Feste wird eine Mietgebühr erhoben. Sofern diese Anlässe für alle Bewohnenden der Siedlung offen stehen, kann der Quartiertreff unentgeltlich genutzt werden. Vorrang haben Anlässe der Siedlungsarbeit und öffentliche Veranstaltungen für die Bewohnerschaft. 

Ausstattung

Ausgestattet ist das Quartierzentrum mit einem Beamer, einer Soundanlage und Projektionsfläche. In der Küche gibt es zwei Backöfen, einen Kühlschrank sowie einen Getränkekühlschrank, eine Abwaschmaschine und eine Kaffeemaschine. Im Aussenbereich stehen Ihnen Tische und Stühle sowie Sonnenschirme zur Verfügung. Für die Kleinen gibt es eine Spielekiste. Der ganze Quartiertreff ist barrierefrei.

Es stehen keine Parkplätze für die Gäste einer privaten Veranstaltung zur Verfügung. Die Besucherparkplätze der Siedlung sind ausschliesslich für die Besucher/innen unserer Bewohnenden.

Mietmöglichkeiten

Falls Sie die Räumlichkeiten für immer wiederkehrende Angebote mieten wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Verwaltung auf.

Angebot

  • 70 Personen
  • 1 W-Lan
  • 2 Kinderhochstühle
  • 1 Sonniger Sitzplatz

Preise

Zeit Kosten Besonderes
bis 3 Stunden 100.00 Bewohner/innen der Gemeinde Wiesendangen (Tarif gilt von Montag bis Freitag)
ganzer Tag 150.00 Bewohner/innen der Gemeinde Wiesendangen

Reservation

Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe wird bilateral zwischen Verwaltung und Mieter/in geklärt.

Mietanlass

Optionen

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Verwaltung

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